Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rocket Alpha GmbH
I. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden. Sie gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Die AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung – auch für künftige Verträge mit demselben Kunden -, ohne dass wir in jedem Einzelfall auf sie verweisen.
Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Beweis des Inhalts der Individualvereinbarungen ist ein Vertrag oder unsere Bestätigung in der Textform Voraussetzung.
Erklärungen, die nach Vertragsschluss vom Kunden uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktrittserklärung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (also beispielsweise per E-Mail, Fax oder Brief).
II. Angebot, Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Bestellung des Kunden ist ein verbindliches Angebot. Mit der Bestellung sichert der Kunde zu, die Dienstleistung ausschließlich im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit zu nutzen.
Wir können sein Angebot innerhalb von fünf Tagen nach Zugang annehmen. Die Annahme kann entweder durch Zusenden einer Auftragsbestätigung oder durch Leistung erfolgen.
Bestellt der Kunde elektronisch, informieren wir ihn per E-Mail automatisch über den Eingang seiner Bestellung. In der automatischen E-Mail ist die Bestellung nochmals aufgeführt. Sie ist nicht die Annahme des Angebots.
Bei versehentlich falschen Angaben zum Produkt oder zum Preis behalten wir uns vor, den Vertrag anzufechten.
Der Kunde darf Ansprüche aus dem Vertrag nur mit unserer vorherigen Zustimmung in der Textform abtreten und nur, soweit unsere Interessen durch die Abtretung nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.
III. Liefertermine
Soweit kein ausdrücklicher Fertigstellungstermin vereinbart wurde, sind die von uns genannten Termine ausschließlich unverbindliche Angaben.
IV. Abnahme bei Werkleistung
Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, kann die Rocket Alpha GmbH verlangen, dass eine Abnahme in Schriftform zu erfolgen hat. Eine schriftliche Abnahme ist jedoch nur geschuldet, wenn die Rocket Alpha GmbH den Kunden hierzu auffordert.
Die Abnahmebestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bleiben im Übrigen unberührt. Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB wird auf 2 Wochen ab Mitteilung über die Fertigstellung des Werks festgelegt. Sofern sich der Kunde
innerhalb dieser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.
V. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe vereinbarten Preise. Sofern für eine vereinbarte Leistung kein gesonderter Preis vereinbart wurde, gilt ein Stundenverrechnungssatz von 250,00 EUR netto als vereinbart. Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Pauschalpreise im Bereich der Lohnabrechnung können in folgenden Bereichen abweichen: Bau Haupt- und Nebenerwerb, Handwerksbetriebe, GaLa, Gaststätten- und Beherbergungsunternehmen, Taxi- und Speditionsunternehmen, Personaldienstleistungen, Schausteller, Sicherheitsunternehmen, Messebau, private Haushalte. Falls eine Abweichung der Fall sein sollte, werden die Rahmendaten gesondert vereinbart.
Verzug tritt 20 Tage nach Rechnungsstellung ein. Während des Verzugs sind wir berechtigt, den Rechnungsbetrag mit dem jeweils gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns vor, weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
Wir sind auch dann zur Verweigerung der Leistung nach § 321 BGB berechtigt, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Kunden schon vor Vertragsschluss wesentlich verschlechtern und wir dies trotz sorgfältiger Prüfung erst nach Vertragsschluss erkennen.
Der Kunde ist nur berechtigt, Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte geltend zu machen, soweit sein Anspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
VI. Mängelrechte
Der Kunde hat die erhaltenen Leistungen unverzüglich nach Erhalt sorgfältig zu prüfen. Offensichtliche Mängel können nur binnen sieben Tagen nach Erhalt, sonstige Mängel binnen sieben Tagen nach Entdeckung des Mangels in Textform (also beispielsweise per E-Mail, Fax oder Brief) gerügt werden (Ausschlussfrist). Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.
Liegt ein Mangel vor, können wir die Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) vornehmen.
Der Kunde hat uns die zur Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Leistung zu Prüfungszwecken zu übergeben. Stellt sich ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, können wir Erstattung der hieraus entstandenen Kosten verlangen.
Wir sind berechtigt, die Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
VII. Haftung
Bei grober Fahrlässigkeit einfacher Angestellter und bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung das Erreichen des mit Abschluss des Vertrages verfolgten Zwecks erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Die Haftung wegen Vorsatz bleibt hiervon unberührt.
VIII. Eigentum
An sämtlichen Leistungen insbesondere auch in elektronischer Form stehen uns die ausschließlichen Urhebernutzungsrechte zu. Bis zur vollständigen Erfüllung unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus einem Vertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung bleiben wir Eigentümer der Dienstleistung.
IX. Gerichtsstand
Ausschließlich zuständig für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten sind die Gerichte in München. Wir sind jedoch berechtigt, unsere Ansprüche gegen den Kunden auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.
Stand: 27.7.2021